Folgende Punkte beinhaltet das Service-Paket Komfort:
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Wiederkehrende Äußere Prüfung Tank wiederkehrende äußere Prüfung des Behälters < 3 t durch eine befähigte Person alle 2 Jahre gemäß BetrSichV §15 (5) mit Anhang 5, Nr. 13 (1) |
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Erstunterweisung des Betriebspersonals Erstunterweisung des Personals in die Flüssiggasanlage mit Übergabe der Bedienungsanleitung |
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Erinnerung an die wiederkehrende Prüfungen inklusive Angebot Frühzeitige Information an den Betreiber der Flüssiggasanlage über die notwendige anfallende Prüfung sowie ein dazugehöriges Angebot der Erledigung |
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Regelmäßiger Informationssupport Informationen per Email über relevante Themen, wie Regelwerksänderungen, Sicherheit-Qualität-Umweltfragen, Produktinformationen, Bedienungsanweisungen und vieles mehr |
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24-h-Notruf Aktivierung Hotline für technische Hilfe/Support rund um die Flüssiggasanlage |
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Wiederkehrende Innere Prüfung Tank wiederkehrende innere Prüfung des Behälters alle 10 Jahre inklusive deren Vorbereitungsarbeiten gemäß BetrSichV §15 (1) und (5.1) mit Anhang 5 Nr. 11 (1), (3), (4) durch ZÜS |
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Wiederkehrende Innere Prüfung Flüssigphasenrohrleitung wiederkehrende Innere Prüfung der Flüssigphasenleitung alle 10 Jahre durch eine befähigte Person gemäß BetrSichV |
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Wiederkehrende Festigkeitsprüfung Gasphasenrohrleitung wiederkehrende Äußere Prüfung und Druckprüfung der Rohrleitung alle 10 Jahre gemäß BetrSichV |
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Wiederkehrende Äußere Prüfung Flüssigphasenrohrleitung wiederkehrende Äußere Prüfung der Flüssigphasenleitung alle 2 Jahre durch eine befähigte Person gemäß BetrSichV §15 (5.6) mit Anhang 5, Nr. 13 (1) |
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Wiederkehrende Elektroprüfung wiederkehrende Prüfung alle 3 Jahre für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durch eine befähigte Person oder ZÜS gemäß BetrSichV §15 (15) |
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Vollanstrich des oberirdischen Behälters Ausbesserung bzw. Vollanstrich des Behälters nach Vorgabe durch ZÜS |